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Photovoltaikversicherung
Erneuerbare Energien werden für die Stromversorgung immer wichtiger.
Sie sind unweltfreundlich und sorgen für eine saubere Luft.
Erneuerbare Energien z.B. durch eine Photovoltaikanlage sichern
Ihnen nicht nur in der Zukunft günstigen Strom, sondern auch
Erträge.
Um eine Photovoltaikanlage abzusichern, besteht bei vielen Versicherungen
die Möglichkeit, die Photovoltaikanlage in die bestehende Wohngebäudeversicherung
aufzunehmen. Bei dieser Versicherung ist das Wohngebäude z.B.
gegen Hagel, Sturm und Blitzeinschläge versichert. Wer vor der
Installation der Photovoltaikanlage bereits über eine Wohngebäudeversicherung
verfügt, kann in den meisten Fällen problemlos gegen einen Aufpreis
die Photovoltaikanlage in die Versicherung einbeziehen.
Darüber hinaus ist die Absicherung weiterer Gefahren, die eine
derartige Anlage ausgesetzt ist, sinnvoll.
Die spezielle Photovoltaik-Versicherung ist eine sog. Allgefahrenversicherung:
Alle Gefahren, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind, gelten
als versichert.
Versichert sind beispielsweise folgende Gefahren
- Diebstahl
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
- Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion
- Überspannung, Kurzschluss
- Höhere Gewalt
- Hagel, Sturm, Frost, Schneedruck, Überschwemmung
- Wasser, Feuchtigkeit
- Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus
- Marderbiss oder Tierverbiss
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- Erdbeben 25% der VS, max. 100.000,- €
- Innere Unruhen 25% der VS, max. 100.000,- €
Versicherte Kosten
Im Schadenfall werden (je nach Versicherer unterschiedlich)
folgende anfallende Kosten ersetzt:
- Aufräumungs- und Entsorgungskosten bis 50.000,-
€
- Dekontaminations- und Entsorgungskosten bis 50.000,-
€
- Bewegungs- und Schutzkosten bis 50.000,- €
- Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten bis 50.000,-
€
- Gestellung von Gerüsten und Arbeitsbühnen
bis 50.000,- €
- Bergungsarbeiten bis 50.000,- €
- Bereitstellung eines Provisoriums, Luftfracht bis 50.000,-
€
Im Schadenfall werden die tatsächlich angefallenen, nachgewiesenen
Kosten im Rahmen der aufgeführten Entschädigungsgrenzen
ersetzt.
Wofür nicht geleistet wird
- Schäden durch vorsätzliche Handlungen des Versicherungsnehmers
- Schäden durch Kriegsereignisse
- Kernenergieschäden
- Verschleiß
- Garantieschäden
- bereits vorhandene Mängel
Exklusive Spezialkonzepte mit weitreichenden Deckungserweiterungen
und einem ausgewogenen Preis-Leistungsverhältnis bieten z. B.
folgende Versicherer an: ALLIANZ, AXA, GOTHAER, HELVETIA und
VHV.
Haftpflichtversicherung für Photovoltaikanlagen (-Betreiber)
Um sich gegen Schäden abzusichern, die gegenüber Dritten verursacht
werden, sollte der Betreiber einer Photovoltaikanlage eine sog.
Betriebshaftpflicht- Versicherung abschließen. Diese kommt z.B.
zum Tragen, wenn bei einem Sturm ein Bauteil der Photovoltaikanlage
bspw. ein Solarmodul auf einen Passanten herabstürzt und ihn
verletzt. Besitzen Sie bereits eine Betriebshaftpflichtversicherung
sollten Sie sich schriftlich bestätigen lassen, dass die Risiken
aus dem Betrieb Ihrer Photovoltaikanlage mit versichert sind.
Der Abschluss einer zusätzlichen Betreiberhaftpflicht wäre in
diesem Fall überflüssig.
Wer bereits eine Gebäudehaftpflichtversicherung besitzt, kann
meistens mit seiner Versicherung vereinbaren, dass die Photovoltaikanlage
in die Versicherung aufgenommen wird. Wer keine Gebäudehaftpflichtversicherung
besitz, kann evtl. den Versicherungsschutz für die Photovoltaikanlage
in die private Haftpflichtversicherung integrieren bzw. erweitern.
Hinweis: Bereits zu Beginn der Bauphase bzw. während der Installation
der Photovoltaikanlage sollte der Versicherungsschutz gewährleistet
sein.
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