Versicherungsschutz für Hausverwalter 


MODERNER VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR DIE VON IHNEN VERWALTETEN OBJEKTE


Gebäudeversicherung
Wir bieten maßgerechten Versicherungsschutz für sämtliche Wohngebäude, die Sie verwalten. Der Deckungsumfang ist zeitgemäß und umfasst folgende Gefahren:

- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Sturm, Hagel
- Leitungswasser
- Elementarschäden; z. B. Überschwemmung, Überflutung, Erdrutsch, Erdbeben, etc. (optional)
Für ständig bewohnte Gebäude, unter harter Dachung, ohne Gefahrerhöhung, einschließlich Nebengebäuden und der dazugehörigen Garagen.

Zusätzliche Deckungserweiterungen
- Aufräumkosten - Entfernung von entwurzelten Bäumen (nach Sturm)
- Aufräum-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten - die neben der Gebäudebeschädigung   zusätzlich anfallen
- Bruch von Gasrohren
- Einbaumöbel - Schäden an von Mietern zeitweilig ausgebauten, innerhalb der versicherten   Gebäude eingelagerten Einbaumöbel, Herden, Wannen u.ä.
- Gebäudebeschädigung - nach versuchtem Einbruch in das Gebäude
- Mehrkosten - aufgrund behördlicher Auflagen und durch Preissteigerungen
- Mitversicherung von Leitungsrohren - auf dem versicherten Grundstück und außerhalb des   Grundstücks
- Regenfallrohre - gelten, soweit sie im Gebäude verlegt sind, zum Rohrsystem
- Rückstauschäden
- Überspannungsschäden durch Blitz
- Vandalismus - mutwillige Beschädigung des Gebäudes durch unbekannte Dritte; auch Graffiti   (optional)

Mietverlustversicherung
Nach einem versicherten Schadenereignis können privat und gewerblich genutzte Räume nicht mehr benutzt werden. Der Mietverlust infolge Feuer-, Leitungswasser-, Sturm-, Hagel- , sowie -wenn vereinbart- Elementarschaden ist versichert.

Haus- und Grundbesitzer Haftpflicht
Falls gegen Sie berechtigte Haftpflichtansprüche aus Ihrer beruflichen Tätigkeit geltend gemacht werden, sind Sie

- als Verwalter von fremdem Haus- und Grundbesitz
- als Bauherr und/ oder Baubetreuer von fremden Bau vorhaben
- für vorhandene Öltanks in den verwalteten Objekten

mit Deckungssummen in Höhe von € 2,5 Mio pauschal für Personen- und Sachschaden ausreichend versichert.

Zusätzliche Deckungserweiterungen
- Schäden durch allmähliche Einwirkung - von Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit, Temperatur und   von Niederschlägen. Dieser Einschluss deckt zum Beispiel auch Schäden am Eigentum der   Mieter anlässlich eines bei Frost auftretenden Rohrbruches.
- Mitversicherung beauftragter Personen - wenn diese z.B. Hausmeistertätigkeiten oder im   Winter die Streupflicht übernehmen.
- Schäden durch Häusliche Abwässer

Glasversicherung
Glasscheiben, die zu Bruch gehen, verursachen sehr schnell hohe Kosten. Mit einer pauscha-len Glasversicherung sind sämtliche Scheiben versichert, die dem allgemeinen Gebrauch dienen, wie z.B. in Treppenhäusern, (Gemeinschafts-) Kellern oder Bodenräumen.

Gebäude-Elektronik
Trotz fachgerechter Wartung und Vorsicht können für Mietshäuser und Gewerbeobjekte in die hohe Summen für elektronische (nicht gewerblich genutzte) Anlagen investiert wurden, dennoch Schäden entstehen. Versichert sind Aufzüge, Sprechanlagen, Alarmanlagen, Türöffnungs-schließanlagen, Heizungsanlagen, Sauna, Schwimmbad, Gemeinschaftswaschmaschinen etc. gegen unsachgemäße Handhabung und Zerstörung.

Bauleistungsversicherung
Hierdurch sind Neu- und Altbau- oder Sanierungsleistungen, die Sie aufgrund Ihrer Verwalte-rtätigkeit durchführen lassen, gegen unvorhergesehen eingetretene Beschädigung oder Zer-störung, ferner Diebstahl von fest eingebauten Bauteilen, versichert.



DIE ABSICHERUNG DER BETRIEBLICHEN RISIKEN IHRER HAUSVERWALTUNG


Vermögensschadenhaftpflicht
Sie sind im Auftrag Ihrer Eigentümer für die reibungslose Bewirtschaftung und Werterhaltung der Ihnen anvertrauten Objekte verantwortlich. Bei WEG-Verwaltungen haben Sie ferner die Beschlüsse der Eigentümerversammlungen ordnungsgemäß zu erfüllen. Damit unterliegen Sie täglich einem hohen Haftungspotential.
Diese Haftpflichtversicherung sichert Sie für den Fall, dass Sie oder Beiräte des von Ihnen betreuten WEG-Eigentums (für den Verwaltungsbeirat nach § 29 des Wohnungseigentumsge-setzes kann zusätzlich Versicherungsschutz vereinbart werden) für einen Vermögensschaden haftpflichtig gemacht werden. Bei Bedarf können in den Versicherungsschutz auch Vermögens-schäden aus der Bearbeitung von fremden Bauvorhaben auf rechtlichem und finanziellem Ge-biet (beispielsweise Überschreitung von Kostenvoranschlägen) einbezogen werden.
Die Deckungssumme sollte ausreichend bemessen sein und mind. € 250.000 (bzw. € 50.000 für WEG-Beiräte) betragen.

Büro-Inhaltsversicherung
Versichert ist Ihr Büro mit sämtlichen dem Bürobetrieb zuzurechnenden Einrichtungsgegen-ständen (Bürotechnik, Möbel und Materialien, sowie Akten, Pläne und Datenträger) gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Leitungswasser und Sturm/ Hagel.

Betriebsunterbrechungsversicherung
Nach einem versicherten Schadenereignis (beispw. Feuer) kann Ihr Bürobetrieb nicht aufrecht-erhalten werden. Der Ihnen entgehende Gewinn und die laufenden Kosten sind ebenfalls ver-sichert.

Büro-Haftpflichtversicherung
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der Hausverwaltung als Verwalter von eigenem und fremdem Haus- und Grundbesitz

- als Bauherr und/ oder Baubetreuer von fremden Bauvorhaben
- für den eigenen Bürobetrieb und
- als Arbeitgeber eigener Mitarbeiter

Schäden durch den Verwalter am Objekt
Optional können Haftpflichtansprüche aus Schäden an Häusern mitversichert werden, wenn der Ihnen zur Last gelegte Schaden die Folge einer fahrlässigen Handlung durch Sie selbst, Ihr Personal oder einen sonstigen Beauftragten ist (beispielsweise Schäden bei Objektbegehungen oder bei der Besichtigung einer Baumaßnahme).

Büro-Elektronik
Ihre gesamte Bürotechnik ist bei Schäden z.B. durch Fahrlässigkeit, unsachgemäßer Hand-habung, Bedienungsfehler, Vorsatz Dritter, Kurzschluss, Überspannung etc. umfassend versichert.

Datenträgerdeckung
Versicherungsschutz besteht für die Wiederherstellung Ihrer Daten und Datenträger. Erstattet werden die Kosten für die Wiederbeschaffung und Wiedereingabe Ihrer Daten, die Sie nach einem versicherten Ereignis verloren oder die infolge Blitz bzw. Überspannung nicht mehr ma-schinell verarbeitet werden können.



OPTIMIERUNG DER VERWALTUNGSABLÄUFE IN IHREM BÜRO

Einfache Handhabung
Für die Prämienkalkulation Ihrer Risiken müssen wir entweder über den aktuellen Bestand an privaten bzw. gewerblichen Wohneinheiten oder Wohn-/Nutzflächen informiert sein. Nur gefahr-erhöhende Umstände (beispielsweise Leerstand) und hinzukommende Risiken müssen Sie uns bzw. dem Versicherer melden.

Unterversicherungsverzicht
Ihren Gebäudeversicherungen ist der Verzicht auf die Überprüfung der richtigen Versicherungs-summe zugrunde gelegt. Der Versicherer nimmt keinen Abzug wegen einer Unterversicherung vor, sofern bei Antragstellung die Nutzflächen bzw. die Anzahl der WE/ GE Ihrer versicherten Liegenschaften korrekt gemeldet wurde.

Schadenbearbeitung
Hier fühlen wir uns in dem Serviceversprechen an Sie besonders gefordert:

- Es erfolgt eine umgehende, sehr zeitnahe Schadenregulierung. Soweit regulierungsfähige   Unterlagen vorliegen, in der Regel innerhalb von 10 Tagen.
- Bis € 2.500 wird auf eine Begutachtung durch einen Sachverständigen verzichtet.
- Wir verfügen im Rahmen unserer Schadenregulierung über die Vollmacht, Schäden bis
  € 2.500 an unsere Versicherungsnehmer direkt zu regulieren.

Einzige Voraussetzung ist, dass die Prämie bezahlt wurde und ein regulierungsfähiger Schaden vorliegt.



SCHADENBEISPIELE IM RAHMEN UNSERES HAUSVERWALTER-KONZEPTES

Gebäudeversicherung
Dachstuhlbrand
Einen Schaden von fast € 250.000 verursachte ein Dachstuhlbrand an einem Mietshaus. Die Ursache des Feuers ist auf spielende Kinder zurückzuführen, die Feuerwerkskörper ange-zündet hatten. Der Schadenumfang vergrößerte sich wegen der enormen Menge an Lösch-wasser, das mehrere Wohnungen unnutzbar gemacht hatte.

Hagelsturm
Innerhalb weniger Minuten wurden große Teile des Daches eines mehrstöckigen Wohnhauses durch taubeneigroße Hagelkörner beschädigt.

Elektronik-Pauschal-Versicherung
Durch einen Blitzschlag in der Nähe eines Gebäudes entstand erhebliche Überspannung und die Elektronik des Aufzuges wurde außer Betrieb gesetzt. Sämtliche durch diesen Schaden entstandenen Kosten wurden übernommen.

Büro- und Betriebshaftpflichtversicherung
Unser Versicherungsschutz gilt für:

- Ihren Bürobetrieb (ggf. auch für betriebliche Veranstaltungen, Messen und Geschäftsreisen)
- die kaufmännische und technische Verwaltung
- die Besichtigung und Begehung verwalteter und auch zukünftig zu verwaltender Gebäude
- die Beauftragung fremder Unternehmen für Tätigkeiten an den verwalteten Objekten
- Angestellte bzw. von Ihnen beauftragte Personen (bei der Gartenpflege vergisst der   beauftragte Mieter die Bewässerungsanlage abzustellen; die Terrasse einer WEG wird   unterspült)
- Tätigkeitsschäden, die durch Handwerksarbeiten und Hausmeistertätigkeiten an fremden   Sachen entstehen (Hausmeister beschädigt versehentlich Mietereigentum)

Mitversichert sind auch
Schäden, die durch den Verwalter bei Besichtigungen/ Begehungen an den verwalteten Ob-jekten entstehen Schlüsselschäden (Sie oder Ihre Mitarbeiter verschulden den Verlust eines Generalschlüssels, dadurch muss die komplette Schließanlage ausgetauscht werden)

Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht
Versichert sind die gesetzlichen Haftpflichtansprüche, die gegen Sie als Verwalter bzw. Eigentümer geltend gemacht werden können, z.B. bei:

- baulichen Instandhaltungen
- fehlender Beleuchtung
- unzureichender Reinigung
- mangelhafte Bestreuung der Gehwege bei Winterglätte Schneeräumen auf Bürgersteigen

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Ihre Verwaltertätigkeit ist vielfältig. Die Zahl der von Ihnen zu beachtenden Vorschriften und Bestimmungen birgt, insbesondere durch termingebundene Aufgaben, mehr Gefahren, als Sie vielleicht glauben. Eine einzige Unachtsamkeit kann zu erheblichen finanziellen Konsequenzen führen, beispielsweise durch:

- Verjährenlassen von Mietforderungen
- Nichtausübung des Vermieterpfandrechts bei Mieterauszug
- Doppelvermietung
- Nichterhebung von Umlagen
- fehlerhafte Berechnung von Wohngeld
- unterlassene Geltendmachung von Ersatzansprüchen wegen Grundstücksbeschädigung

Glasversicherung
Mit der pauschalen Glasversicherung können Sie die gesamte Gebäudeverglasung versichern oder auch nur Scheiben von Räumen oder Gebäudeteilen, die dem allgemeinen Gebrauch dienen. Möglich ist auch der Einschluss von besonderen Scheiben, z.B. Scheiben mit künst-lerischer Bearbeitung oder Abdeckung von Sonnenkollektoren.
Diese Versicherung ersetzt Kosten, die verursacht werden durch:

- Gerüste und Kräne für das Beseitigen von Hindernissen
- Erneuerungen von Anstrich, Malereien, Schriften, Verzierungen und Lichtfilterlacken
- Notverglasungen
- das Beseitigen und Wiederanbringen von Vorrichtungen, die das Einsetzen von   Ersatzscheiben behindern (z.B. Schutzgitter, Markisen)
- die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und   Alarmeinrichtungen.