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Versicherungsschutz
für Hausverwalter
MODERNER VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR DIE VON IHNEN VERWALTETEN
OBJEKTE
Gebäudeversicherung
Wir bieten maßgerechten Versicherungsschutz für sämtliche
Wohngebäude, die Sie verwalten. Der Deckungsumfang ist
zeitgemäß und umfasst folgende Gefahren:
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Sturm, Hagel
- Leitungswasser
- Elementarschäden; z. B. Überschwemmung, Überflutung,
Erdrutsch, Erdbeben, etc. (optional)
Für ständig bewohnte Gebäude, unter harter Dachung,
ohne Gefahrerhöhung, einschließlich Nebengebäuden
und der dazugehörigen Garagen.
Zusätzliche Deckungserweiterungen
- Aufräumkosten - Entfernung von entwurzelten Bäumen
(nach Sturm)
- Aufräum-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten - die
neben der Gebäudebeschädigung zusätzlich
anfallen
- Bruch von Gasrohren
- Einbaumöbel - Schäden an von Mietern zeitweilig
ausgebauten, innerhalb der versicherten Gebäude
eingelagerten Einbaumöbel, Herden, Wannen u.ä.
- Gebäudebeschädigung - nach versuchtem Einbruch in
das Gebäude
- Mehrkosten - aufgrund behördlicher Auflagen und durch
Preissteigerungen
- Mitversicherung von Leitungsrohren - auf dem versicherten
Grundstück und außerhalb des Grundstücks
- Regenfallrohre - gelten, soweit sie im Gebäude verlegt
sind, zum Rohrsystem
- Rückstauschäden
- Überspannungsschäden durch Blitz
- Vandalismus - mutwillige Beschädigung des Gebäudes
durch unbekannte Dritte; auch Graffiti (optional)
Mietverlustversicherung
Nach einem versicherten Schadenereignis können privat und
gewerblich genutzte Räume nicht mehr benutzt werden. Der
Mietverlust infolge Feuer-, Leitungswasser-, Sturm-, Hagel-
, sowie -wenn vereinbart- Elementarschaden ist versichert.
Haus- und Grundbesitzer Haftpflicht
Falls gegen Sie berechtigte Haftpflichtansprüche aus Ihrer
beruflichen Tätigkeit geltend gemacht werden, sind Sie
- als Verwalter von fremdem Haus- und Grundbesitz
- als Bauherr und/ oder Baubetreuer von fremden Bau vorhaben
- für vorhandene Öltanks in den verwalteten Objekten
mit Deckungssummen in Höhe von € 2,5 Mio pauschal
für Personen- und Sachschaden ausreichend versichert.
Zusätzliche Deckungserweiterungen
- Schäden durch allmähliche Einwirkung - von Gasen,
Dämpfen, Feuchtigkeit, Temperatur und von Niederschlägen.
Dieser Einschluss deckt zum Beispiel auch Schäden am Eigentum
der Mieter anlässlich eines bei Frost auftretenden
Rohrbruches.
- Mitversicherung beauftragter Personen - wenn diese z.B. Hausmeistertätigkeiten
oder im Winter die Streupflicht übernehmen.
- Schäden durch Häusliche Abwässer
Glasversicherung
Glasscheiben, die zu Bruch gehen, verursachen sehr schnell hohe
Kosten. Mit einer pauscha-len Glasversicherung sind sämtliche
Scheiben versichert, die dem allgemeinen Gebrauch dienen, wie
z.B. in Treppenhäusern, (Gemeinschafts-) Kellern oder Bodenräumen.
Gebäude-Elektronik
Trotz fachgerechter Wartung und Vorsicht können für
Mietshäuser und Gewerbeobjekte in die hohe Summen für
elektronische (nicht gewerblich genutzte) Anlagen investiert
wurden, dennoch Schäden entstehen. Versichert sind Aufzüge,
Sprechanlagen, Alarmanlagen, Türöffnungs-schließanlagen,
Heizungsanlagen, Sauna, Schwimmbad, Gemeinschaftswaschmaschinen
etc. gegen unsachgemäße Handhabung und Zerstörung.
Bauleistungsversicherung
Hierdurch sind Neu- und Altbau- oder Sanierungsleistungen, die
Sie aufgrund Ihrer Verwalte-rtätigkeit durchführen
lassen, gegen unvorhergesehen eingetretene Beschädigung
oder Zer-störung, ferner Diebstahl von fest eingebauten
Bauteilen, versichert.
DIE ABSICHERUNG DER BETRIEBLICHEN RISIKEN IHRER HAUSVERWALTUNG
Vermögensschadenhaftpflicht
Sie sind im Auftrag Ihrer Eigentümer für die reibungslose
Bewirtschaftung und Werterhaltung der Ihnen anvertrauten Objekte
verantwortlich. Bei WEG-Verwaltungen haben Sie ferner die Beschlüsse
der Eigentümerversammlungen ordnungsgemäß zu
erfüllen. Damit unterliegen Sie täglich einem hohen
Haftungspotential.
Diese Haftpflichtversicherung sichert Sie für den Fall,
dass Sie oder Beiräte des von Ihnen betreuten WEG-Eigentums
(für den Verwaltungsbeirat nach § 29 des Wohnungseigentumsge-setzes
kann zusätzlich Versicherungsschutz vereinbart werden)
für einen Vermögensschaden haftpflichtig gemacht werden.
Bei Bedarf können in den Versicherungsschutz auch Vermögens-schäden
aus der Bearbeitung von fremden Bauvorhaben auf rechtlichem
und finanziellem Ge-biet (beispielsweise Überschreitung
von Kostenvoranschlägen) einbezogen werden.
Die Deckungssumme sollte ausreichend bemessen sein und mind.
€ 250.000 (bzw. € 50.000 für WEG-Beiräte)
betragen.
Büro-Inhaltsversicherung
Versichert ist Ihr Büro mit sämtlichen dem Bürobetrieb
zuzurechnenden Einrichtungsgegen-ständen (Bürotechnik,
Möbel und Materialien, sowie Akten, Pläne und Datenträger)
gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Leitungswasser
und Sturm/ Hagel.
Betriebsunterbrechungsversicherung
Nach einem versicherten Schadenereignis (beispw. Feuer) kann
Ihr Bürobetrieb nicht aufrecht-erhalten werden. Der Ihnen
entgehende Gewinn und die laufenden Kosten sind ebenfalls ver-sichert.
Büro-Haftpflichtversicherung
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der Hausverwaltung
als Verwalter von eigenem und fremdem Haus- und Grundbesitz
- als Bauherr und/ oder Baubetreuer von fremden Bauvorhaben
- für den eigenen Bürobetrieb und
- als Arbeitgeber eigener Mitarbeiter
Schäden durch den Verwalter am Objekt
Optional können Haftpflichtansprüche aus Schäden
an Häusern mitversichert werden, wenn der Ihnen zur Last
gelegte Schaden die Folge einer fahrlässigen Handlung durch
Sie selbst, Ihr Personal oder einen sonstigen Beauftragten ist
(beispielsweise Schäden bei Objektbegehungen oder bei der
Besichtigung einer Baumaßnahme).
Büro-Elektronik
Ihre gesamte Bürotechnik ist bei Schäden z.B. durch
Fahrlässigkeit, unsachgemäßer Hand-habung, Bedienungsfehler,
Vorsatz Dritter, Kurzschluss, Überspannung etc. umfassend
versichert.
Datenträgerdeckung
Versicherungsschutz besteht für die Wiederherstellung Ihrer
Daten und Datenträger. Erstattet werden die Kosten für
die Wiederbeschaffung und Wiedereingabe Ihrer Daten, die Sie
nach einem versicherten Ereignis verloren oder die infolge Blitz
bzw. Überspannung nicht mehr ma-schinell verarbeitet werden
können.
OPTIMIERUNG DER VERWALTUNGSABLÄUFE IN IHREM BÜRO
Einfache Handhabung
Für die Prämienkalkulation Ihrer Risiken müssen
wir entweder über den aktuellen Bestand an privaten bzw.
gewerblichen Wohneinheiten oder Wohn-/Nutzflächen informiert
sein. Nur gefahr-erhöhende Umstände (beispielsweise
Leerstand) und hinzukommende Risiken müssen Sie uns bzw.
dem Versicherer melden.
Unterversicherungsverzicht
Ihren Gebäudeversicherungen ist der Verzicht auf die Überprüfung
der richtigen Versicherungs-summe zugrunde gelegt. Der Versicherer
nimmt keinen Abzug wegen einer Unterversicherung vor, sofern
bei Antragstellung die Nutzflächen bzw. die Anzahl der
WE/ GE Ihrer versicherten Liegenschaften korrekt gemeldet wurde.
Schadenbearbeitung
Hier fühlen wir uns in dem Serviceversprechen an Sie besonders
gefordert:
- Es erfolgt eine umgehende, sehr zeitnahe Schadenregulierung.
Soweit regulierungsfähige Unterlagen vorliegen,
in der Regel innerhalb von 10 Tagen.
- Bis € 2.500 wird auf eine Begutachtung durch einen Sachverständigen
verzichtet.
- Wir verfügen im Rahmen unserer Schadenregulierung über
die Vollmacht, Schäden bis
€ 2.500 an unsere Versicherungsnehmer direkt
zu regulieren.
Einzige Voraussetzung ist, dass die Prämie bezahlt wurde
und ein regulierungsfähiger Schaden vorliegt.
SCHADENBEISPIELE IM RAHMEN UNSERES HAUSVERWALTER-KONZEPTES
Gebäudeversicherung
Dachstuhlbrand
Einen Schaden von fast € 250.000 verursachte ein Dachstuhlbrand
an einem Mietshaus. Die Ursache des Feuers ist auf spielende
Kinder zurückzuführen, die Feuerwerkskörper ange-zündet
hatten. Der Schadenumfang vergrößerte sich wegen
der enormen Menge an Lösch-wasser, das mehrere Wohnungen
unnutzbar gemacht hatte.
Hagelsturm
Innerhalb weniger Minuten wurden große Teile des Daches
eines mehrstöckigen Wohnhauses durch taubeneigroße
Hagelkörner beschädigt.
Elektronik-Pauschal-Versicherung
Durch einen Blitzschlag in der Nähe eines Gebäudes
entstand erhebliche Überspannung und die Elektronik des
Aufzuges wurde außer Betrieb gesetzt. Sämtliche durch
diesen Schaden entstandenen Kosten wurden übernommen.
Büro- und Betriebshaftpflichtversicherung
Unser Versicherungsschutz gilt für:
- Ihren Bürobetrieb (ggf. auch für betriebliche Veranstaltungen,
Messen und Geschäftsreisen)
- die kaufmännische und technische Verwaltung
- die Besichtigung und Begehung verwalteter und auch zukünftig
zu verwaltender Gebäude
- die Beauftragung fremder Unternehmen für Tätigkeiten
an den verwalteten Objekten
- Angestellte bzw. von Ihnen beauftragte Personen (bei der Gartenpflege
vergisst der beauftragte Mieter die Bewässerungsanlage
abzustellen; die Terrasse einer WEG wird unterspült)
- Tätigkeitsschäden, die durch Handwerksarbeiten und
Hausmeistertätigkeiten an fremden Sachen entstehen
(Hausmeister beschädigt versehentlich Mietereigentum)
Mitversichert sind auch
Schäden, die durch den Verwalter bei Besichtigungen/ Begehungen
an den verwalteten Ob-jekten entstehen Schlüsselschäden
(Sie oder Ihre Mitarbeiter verschulden den Verlust eines Generalschlüssels,
dadurch muss die komplette Schließanlage ausgetauscht
werden)
Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht
Versichert sind die gesetzlichen Haftpflichtansprüche,
die gegen Sie als Verwalter bzw. Eigentümer geltend gemacht
werden können, z.B. bei:
- baulichen Instandhaltungen
- fehlender Beleuchtung
- unzureichender Reinigung
- mangelhafte Bestreuung der Gehwege bei Winterglätte Schneeräumen
auf Bürgersteigen
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Ihre Verwaltertätigkeit ist vielfältig. Die Zahl der
von Ihnen zu beachtenden Vorschriften und Bestimmungen birgt,
insbesondere durch termingebundene Aufgaben, mehr Gefahren,
als Sie vielleicht glauben. Eine einzige Unachtsamkeit kann
zu erheblichen finanziellen Konsequenzen führen, beispielsweise
durch:
- Verjährenlassen von Mietforderungen
- Nichtausübung des Vermieterpfandrechts bei Mieterauszug
- Doppelvermietung
- Nichterhebung von Umlagen
- fehlerhafte Berechnung von Wohngeld
- unterlassene Geltendmachung von Ersatzansprüchen wegen
Grundstücksbeschädigung
Glasversicherung
Mit der pauschalen Glasversicherung können Sie die gesamte
Gebäudeverglasung versichern oder auch nur Scheiben von
Räumen oder Gebäudeteilen, die dem allgemeinen Gebrauch
dienen. Möglich ist auch der Einschluss von besonderen
Scheiben, z.B. Scheiben mit künst-lerischer Bearbeitung
oder Abdeckung von Sonnenkollektoren.
Diese Versicherung ersetzt Kosten, die verursacht werden durch:
- Gerüste und Kräne für das Beseitigen von Hindernissen
- Erneuerungen von Anstrich, Malereien, Schriften, Verzierungen
und Lichtfilterlacken
- Notverglasungen
- das Beseitigen und Wiederanbringen von Vorrichtungen, die
das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern (z.B.
Schutzgitter, Markisen)
- die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen,
Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen.
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