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Multirisk-Police
Neues
Versicherungskonzept am Markt
erschienen im:
"Das Grundeigentum" Heft 11/2000 und im
"Haus & Grund" Heft März/2001
von Michael Eitner*
Rundum-Schutz für Hausverwalter
Mit dem richtigen Vertrag für die Sach- und Haftpflichtversicherung
lässt sich bis zur Hälfte der Jahresprämie einsparen, fand
die Stiftung Warentest heraus. Und überhaupt ist festzustellen,
dass in den Versicherungsmarkt Bewegung kommt – auch mit neuen
Produkten, in deren Zentrum die Idee einer Allgefahrenversicherung
steht. Der Autor stellt ein neues Produkt für mittelständische
Hausverwaltungen vor. Wichtig dabei ist, sich Objektweise
die umlagefähigen und nichtumlagefähigen Bestandteile dokumentieren
zu lassen, um Probleme bei der Betriebskostenabrechnung zu
vermeiden.
1. Wozu dient die Multirisk-Police für "Dienstleister
der Immobilienwirtschaft"?
Die Multirisk-Police bietet mittelständischen Hausverwaltungen
eine umfangreiche Absicherung gegen die finanziellen Folgen
von Schäden an den verwalteten und eigenen Gebäuden (inkl.
Glasbruch und Mietverlust), an der gesamten technischen und
kaufmännischen Betriebsein-richtung und von Betriebsunterbrechung
infolge eines Sachschadens innerhalb Ihres Betriebes sowie
Schutz bei Haftpflichtansprüchen (Haus- und Grundbesitz, Öltanks,
Bauherren- und Baubetreuerrisiko sowie Vermögensschäden für
den Hausverwalter und dessen Betriebs-haftpflichtrisiko).
2. Schutz der Sachwerte:
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf:
- die Absicherung von Schäden an den verwalteten und eigenen
Wohngebäuden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm
und Hagel sowie durch weitere Elementarereignisse (Überschwem-
mung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck
und Lawinen);
- den Bürobetrieb mit seiner technischen und kaufmännischen
Betriebseinrichtung, den Ge-
brauchsgegenständen der Betriebsangehörigen, Gebäudebestandteilen
– soweit sie auf eigene Kosten angebracht sind;
- die Akten, Pläne und Geschäftsbücher;
- Bargeld, Urkunden, Wertpapiere; hierfür sind im Bedingungswerk
Entschädigungsgrenzen festgelegt.
3. Versichert sind die Gefahren:
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines
Luftfahrzeuges, seiner Teile oder Ladung, Anprall
eines sonstigen Fahrzeuges sowie seiner Teile oder seiner
Ladung
- Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus
- Leitungswasser
- Sturm und Hagel
- Innere Unruhe, Streik oder Aussperrung
- Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck
und Lawinen
- Bruch an der Verglasung des allgemeinen Gebrauchs an eigenen
und von Ihnen verwalteten Gebäuden und Ihrer Büroeinrichtung
- Maschinen und maschinelle Einrichtungen und sonstige technische
Einrichtungen (Gegen- und Wechselsprechanlagen,
Alarmanlagen, Türöffnungsanlagen einschließlich Klingeln,
ferner Aufzüge, Gemeinschaftsantennen-, Satelliten-,
Kabelfernseh- und Sprinkleranlagen)
- Bauleistungen, d.h. Neu-, Altbau- oder Sanierungsleistung,
die Sie aufgrund Ihrer Verwalter-
tätigkeit durchführen lassen gegen
unvorhergesehen eingetretene Beschädigung oder Zer-
störung und Diebstahl von fest eingebauten Bauteilen
- Anlagen und Geräte der Büro-, Kommunikations-, Informations-,
Sicherungs- und Meldetech-
nik, sonstige elektrotechnische oder elektronische
Anlagen und Geräte, Datenträger und Daten des
Bürobetrieb
4. Schutz der Erträge
- Mitversichert sind ferner Ertragsausfallschäden für 18 Monate
wegen Mietausfall durch entgan-
gene Mieteinnahmen für Privat- und gewerblich genutzte
Räume aufgrund von Feuer, Leitungswasser, Sturm
und Hagel sowie Elementarschäden.
- Mitversichert sind Ertragsausfallschäden, die durch Betriebsunterbrechung
infolge eines entschädigungspflichtigen Sachschadens
innerhalb Ihres Bürobetriebes entstehen.
5. Schutz bei Haftpflichtansprüchen
Der Versicherungsschutz schützt die Eigentümer und Besitzer
der von Ihnen verwalteten Gebäuden bei Schadenersatzansprüchen,
die gegen sie in der Eigenschaft als Haus- und Grundstücksbesitzer,
als Inhaber von Heizöltanks oder bei sonstigen Umweltschäden
erhoben werden. Der Versicherungsschutz schützt den Verwalter
bei folgenden Schadenersatzan-sprüchen:
- aus der Verwaltung von fremden und eigenen Haus- und Grundbesitz,
sowie Wohnungsei-
gentum; inkl. vorhandener Öltanks (Gewässerschaden)
- aus der Bauherren oder Baubetreuertätigkeit (in und an den
verwalteten Gebäuden und Grundstücken), die Sie
in eigenen/ fremden Namen auf Rechnung des Eigentümers durch-
führt; inkl. der Beauftragung fremder Unternehmen,
und im Vertragsverhältnis stehender Personen und
Firmen
- gegen Vermögenshaftpflichtansprüche bei der Ausübung der
Hausverwaltertätigkeit; auch aus der Bearbeitung
von fremden Bauvorhaben auf rechtlichem und finanziellem Gebiet
- aus Umwelteinwirkungen an Boden, Wasser und Luft (Umwelt-Basisdeckung)
die gegen Sie als Betriebsinhaber oder Ihre Betriebsangehörigen
im Rahmen der betriebs- und branchenüblichen Tätigkeiten oder
gegen den Betriebsinhaber als Privatperson anfallen, erho-ben
werden.
6. Worauf sollte bei Vertragsabschluß und während
der Laufzeit des Vertrages geachtet werden?
- Auf die rechtzeitige und vollständige quartalsmäßige Angabe
der Anzahl, der von der Haus-
verwaltung verwalteten Wohnungseinheiten pro Objekt,
die in diesem Vertrag versichert werden sollen.
Damit ist gewährleistet, dass die Versicherungs- und Deckungssummen
in voller Höhe zur Verfügung stehen.
- Abweichend von § 56 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) nimmt
der Versicherer keinen Abzug wegen Unterversicherung
vor, sofern Sie die Anzahl der Wohneinheiten des vom Scha-
den betroffenen Objekts, die in diesem Vertrag versichert
werden sollen, fristgerecht und zutreffend angezeigt
wurden.
7. Welche Versicherungssummen/Deckungssummen stehen
zur Verfügung?
Wenn die o.g. Meldung fristgerecht und zutreffend angezeigt
wurde, steht eine Vorsorgeversicherung in folgender Form zur
Verfügung:
- Wohngebäudebestandsveränderungen für sämtliche neu hinzukommenden
Risiken sind (bis zum nächsten Meldetermin) automatisch
bis € 10.000.000 Neubauwert mitversichert;
- der Feuerrohbauversicherungsschutz besteht für Wohngebäude
und die zu ihrer Errichtung notwendigen auf dem
Baugrundstück befindlichen Baustoffe, während der Zeit des
Rohbaus bis zur bezugsfertigen Herstellung längstens
für 18 Monate;
- Haftpflichtversicherungsschutz für den betreuten Haus- und
Grundbesitz mit einer Deckungs-
summe von € 2.500.000 pauschal ab Übernahme der
Verwaltertätigkeit;
- Bauleistungen für Um-, An- und Ausbauten in Höhe von €
50.000 pro Schadenereignis an der Neu- und Altbausubstanz
sind automatisch mitversichert;
- Vermögensschadenhaftpflicht für den betreuten Haus- und
Grundbesitz mit einer Deckungs-
summe von € 250.000 ab Übernahme der Verwaltertätigkeit
ohne besondere Meldefrist.
8. Wie errechnet sich die Prämie?
- Die Jahresprämie für das einzelne Mietshaus ergibt sich
aus der Anzahl der vorhandenen Wohn-/ bzw. Gewerbeeinheiten.(Anzahl
der jeweiligen WE/GE pro Objekt multipliziert mit dem
Preis pro WE).
- Der Preis pro WE wird nach der Größe des verwalteten Gebäudebestands,
der über diesen Rundum-Schutz versichert werden
soll, kalkuliert.
- Die Prämie setzt sich aus dem Teil Gebäudeversicherungen
und aus dem Teil betriebliche Versicherungen der
Hausverwaltung zusammen. Nur der Anteil Gebäudeversicherungen
ist umlagefähig.
- Dieser Prämienanteil Gebäudeversicherungen für das einzelne
Mietshaus ist erfahrungsge-
mäß deutlich niedriger, als für dieses Mietshaus bislang
an Prämie aufgewendet werden musste.
- Ebenso reduziert sich der Prämienanteil der betrieblichen
Versicherungen des Hausverwalters im Vergleich
zu seinen herkömmlichen Versicherungen, da der Versicherer
(durch die größeren Volumina an Gebäudebeständen)
günstiger kalkulieren kann.
9. Betriebskostenabrechnung
Durch die korrekte Aufteilung der Prämie nach einem umlagefähigen
und einem nicht umlagefähigen Anteil, wird den gesetzlichen
Rahmenbedingungen Rechnung getragen.
*) Der Autor ist unabhängiger Versicherungsmakler
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