Multirisk-Police
Neues Versicherungskonzept am Markt

erschienen im:
"Das Grundeigentum" Heft 11/2000 und im
"Haus & Grund" Heft März/2001
von Michael Eitner*


Rundum-Schutz für Hausverwalter
Mit dem richtigen Vertrag für die Sach- und Haftpflichtversicherung lässt sich bis zur Hälfte der Jahresprämie einsparen, fand die Stiftung Warentest heraus. Und überhaupt ist festzustellen, dass in den Versicherungsmarkt Bewegung kommt – auch mit neuen Produkten, in deren Zentrum die Idee einer Allgefahrenversicherung steht. Der Autor stellt ein neues Produkt für mittelständische Hausverwaltungen vor. Wichtig dabei ist, sich Objektweise die umlagefähigen und nichtumlagefähigen Bestandteile dokumentieren zu lassen, um Probleme bei der Betriebskostenabrechnung zu vermeiden.


1. Wozu dient die Multirisk-Police für "Dienstleister der Immobilienwirtschaft"?
Die Multirisk-Police bietet mittelständischen Hausverwaltungen eine umfangreiche Absicherung gegen die finanziellen Folgen von Schäden an den verwalteten und eigenen Gebäuden (inkl. Glasbruch und Mietverlust), an der gesamten technischen und kaufmännischen Betriebsein-richtung und von Betriebsunterbrechung infolge eines Sachschadens innerhalb Ihres Betriebes sowie Schutz bei Haftpflichtansprüchen (Haus- und Grundbesitz, Öltanks, Bauherren- und Baubetreuerrisiko sowie Vermögensschäden für den Hausverwalter und dessen Betriebs-haftpflichtrisiko).


2. Schutz der Sachwerte:
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf:

- die Absicherung von Schäden an den verwalteten und eigenen Wohngebäuden durch Feuer,   Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie durch weitere Elementarereignisse (Überschwem-
  mung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen);
- den Bürobetrieb mit seiner technischen und kaufmännischen Betriebseinrichtung, den Ge-
  brauchsgegenständen der Betriebsangehörigen, Gebäudebestandteilen – soweit sie auf   eigene Kosten angebracht sind;
- die Akten, Pläne und Geschäftsbücher;
- Bargeld, Urkunden, Wertpapiere; hierfür sind im Bedingungswerk Entschädigungsgrenzen   festgelegt.


3. Versichert sind die Gefahren:
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder   Ladung, Anprall eines sonstigen Fahrzeuges sowie seiner Teile oder seiner Ladung
- Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus
- Leitungswasser
- Sturm und Hagel
- Innere Unruhe, Streik oder Aussperrung
- Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen
- Bruch an der Verglasung des allgemeinen Gebrauchs an eigenen und von Ihnen verwalteten   Gebäuden und Ihrer Büroeinrichtung
- Maschinen und maschinelle Einrichtungen und sonstige technische Einrichtungen (Gegen-   und Wechselsprechanlagen, Alarmanlagen, Türöffnungsanlagen einschließlich Klingeln, ferner   Aufzüge, Gemeinschaftsantennen-, Satelliten-, Kabelfernseh- und Sprinkleranlagen)
- Bauleistungen, d.h. Neu-, Altbau- oder Sanierungsleistung, die Sie aufgrund Ihrer Verwalter-
  tätigkeit durchführen lassen
gegen unvorhergesehen eingetretene Beschädigung oder Zer-
  störung und Diebstahl von fest eingebauten Bauteilen
- Anlagen und Geräte der Büro-, Kommunikations-, Informations-, Sicherungs- und Meldetech-
  nik, sonstige elektrotechnische oder elektronische Anlagen und Geräte, Datenträger und   Daten des Bürobetrieb


4. Schutz der Erträge
- Mitversichert sind ferner Ertragsausfallschäden für 18 Monate wegen Mietausfall durch entgan-
  gene Mieteinnahmen für Privat- und gewerblich genutzte Räume aufgrund von Feuer,   Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Elementarschäden.
- Mitversichert sind Ertragsausfallschäden, die durch Betriebsunterbrechung infolge eines   entschädigungspflichtigen Sachschadens innerhalb Ihres Bürobetriebes entstehen.


5. Schutz bei Haftpflichtansprüchen
Der Versicherungsschutz schützt die Eigentümer und Besitzer der von Ihnen verwalteten Gebäuden bei Schadenersatzansprüchen, die gegen sie in der Eigenschaft als Haus- und Grundstücksbesitzer, als Inhaber von Heizöltanks oder bei sonstigen Umweltschäden erhoben werden. Der Versicherungsschutz schützt den Verwalter bei folgenden Schadenersatzan-sprüchen:

- aus der Verwaltung von fremden und eigenen Haus- und Grundbesitz, sowie Wohnungsei-
  gentum; inkl. vorhandener Öltanks (Gewässerschaden)
- aus der Bauherren oder Baubetreuertätigkeit (in und an den verwalteten Gebäuden und   Grundstücken), die Sie in eigenen/ fremden Namen auf Rechnung des Eigentümers durch-
  führt; inkl. der Beauftragung fremder Unternehmen, und im Vertragsverhältnis stehender   Personen und Firmen
- gegen Vermögenshaftpflichtansprüche bei der Ausübung der Hausverwaltertätigkeit; auch aus   der Bearbeitung von fremden Bauvorhaben auf rechtlichem und finanziellem Gebiet
- aus Umwelteinwirkungen an Boden, Wasser und Luft (Umwelt-Basisdeckung)

die gegen Sie als Betriebsinhaber oder Ihre Betriebsangehörigen im Rahmen der betriebs- und branchenüblichen Tätigkeiten oder gegen den Betriebsinhaber als Privatperson anfallen, erho-ben werden.


6. Worauf sollte bei Vertragsabschluß und während der Laufzeit des Vertrages geachtet werden?
- Auf die rechtzeitige und vollständige quartalsmäßige Angabe der Anzahl, der von der Haus-
  verwaltung verwalteten Wohnungseinheiten pro Objekt, die in diesem Vertrag versichert   werden sollen. Damit ist gewährleistet, dass die Versicherungs- und Deckungssummen in   voller Höhe zur Verfügung stehen.
- Abweichend von § 56 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) nimmt der Versicherer keinen   Abzug wegen Unterversicherung vor, sofern Sie die Anzahl der Wohneinheiten des vom Scha-
  den betroffenen Objekts, die in diesem Vertrag versichert werden sollen, fristgerecht und   zutreffend angezeigt wurden.


7. Welche Versicherungssummen/Deckungssummen stehen zur Verfügung?
Wenn die o.g. Meldung fristgerecht und zutreffend angezeigt wurde, steht eine Vorsorgeversicherung in folgender Form zur Verfügung:

- Wohngebäudebestandsveränderungen für sämtliche neu hinzukommenden Risiken sind (bis   zum nächsten Meldetermin) automatisch bis € 10.000.000 Neubauwert mitversichert;
- der Feuerrohbauversicherungsschutz besteht für Wohngebäude und die zu ihrer Errichtung   notwendigen auf dem Baugrundstück befindlichen Baustoffe, während der Zeit des Rohbaus   bis zur bezugsfertigen Herstellung längstens für 18 Monate;
- Haftpflichtversicherungsschutz für den betreuten Haus- und Grundbesitz mit einer Deckungs-
  summe von € 2.500.000 pauschal ab Übernahme der Verwaltertätigkeit;
- Bauleistungen für Um-, An- und Ausbauten in Höhe von € 50.000 pro Schadenereignis an der   Neu- und Altbausubstanz sind automatisch mitversichert;
- Vermögensschadenhaftpflicht für den betreuten Haus- und Grundbesitz mit einer Deckungs-
  summe von € 250.000 ab Übernahme der Verwaltertätigkeit ohne besondere Meldefrist.


8. Wie errechnet sich die Prämie?
- Die Jahresprämie für das einzelne Mietshaus ergibt sich aus der Anzahl der vorhandenen   Wohn-/ bzw. Gewerbeeinheiten.(Anzahl der jeweiligen WE/GE pro Objekt multipliziert mit   dem Preis pro WE).
- Der Preis pro WE wird nach der Größe des verwalteten Gebäudebestands, der über diesen   Rundum-Schutz versichert werden soll, kalkuliert.
- Die Prämie setzt sich aus dem Teil Gebäudeversicherungen und aus dem Teil betriebliche   Versicherungen der Hausverwaltung zusammen. Nur der Anteil Gebäudeversicherungen ist   umlagefähig.
- Dieser Prämienanteil Gebäudeversicherungen für das einzelne Mietshaus ist erfahrungsge-
  mäß deutlich niedriger, als für dieses Mietshaus bislang an Prämie aufgewendet werden   musste.
- Ebenso reduziert sich der Prämienanteil der betrieblichen Versicherungen des Hausverwalters   im Vergleich zu seinen herkömmlichen Versicherungen, da der Versicherer (durch die   größeren Volumina an Gebäudebeständen) günstiger kalkulieren kann.


9. Betriebskostenabrechnung
Durch die korrekte Aufteilung der Prämie nach einem umlagefähigen und einem nicht umlagefähigen Anteil, wird den gesetzlichen Rahmenbedingungen Rechnung getragen.

*) Der Autor ist unabhängiger Versicherungsmakler