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Unwetter
nehmen zu
Schutz vor Elementarschäden
erschienen im:
"Das Grundeigentum" Heft 17/2006
von Michael Eitner*
Nicht nur weltweit steigt die Zahl der Naturkatastrophen deutlich
an. Der Trend zu immer mehr und höheren Schäden durch Unwetter
seit Beginn der 90er-Jahre ist laut Angaben der Versicherungsunternehmen
ungebrochen. In den letzen Jahren wurden von den Wetterstationen
in Deutschland immer öfter ungewöhnlich heftige Regenfälle
registriert, in deren Folge nicht nur zahlreiche Keller voll
Wasser liefen.
Aber nicht nur bundesweit sind Hausbesitzer betroffen, sondern
auch speziell in Berlin nimmt die Zahl der von Starkregen
betroffenen Gebäude stetig zu.
Viele Betroffene der Oderflut 1997 und der Hochwasser 2002
und 2005 stellten aber beim Blick in die Versicherungspolice
fest, dass ihre Wohngebäude-Versicherung nur die "Gefahren"
Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel abdecken, nicht aber
die Schäden, die durch Hochwasser und starke Niederschläge
entstanden sind.
Das beschädigte Eigentum ist also meistens nicht versichert
(Ausnahme: Bei den alten DDR-Haushalts -und Gebäudeversicherungen,
die nach der Wende von der ALLIANZ fortgeführt wurden, sind
Elementarschäden, ausgelöst durch Hochwasser, mitversichert).
Damit Hausbesitzer nicht finanziell ruiniert werden, wenn
die Natur zur echten Bedrohung wird, hilft nur eine Elementarschaden-Versicherung.
Die meisten Gebäudeversicherer bieten diesen Versicherungsschuz
als Ergänzung zur Wohngebäudeversicherung an.
Diese Versicherung deckt (über die Gefahren Feuer, Leitungswasser,
Sturm/Hagel hinaus, die im Rahmen der Wohngebäudeversicherung
übernommen werden) die Schäden ab, die durch Überschwemmung,
Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck oder Lawinen
entstehen.
Was ist darunter im Einzelnen zu verstehen:
- Überschwemmung ist eine Überflutung des
Grund und Bodens durch Ausuferung von oberirdischen
stehenden oder fließenden Gewässern oder Witterungsniederschlägen.
- Erbeben ist eine naturbedingte Erschütterung
des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge
im Erdinnern ausgelöst wird.
- Unter Erdsenkung versteht man die naturbedingte
Absenkung des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen.
- Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abgleiten
oder Abstürzen von Gesteins- oder Erdmassen.
- Schneedruck bezeichnet die Wirkung des
Gewichts von Schnee- oder Eismassen.
- Lawinen sind an Berghängen niedergehende
Schnee- oder Eismassen.
Die Prämie für eine Elementarschadenversicherung ist (genauso
wie die Gebäudeversicherung gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser,
Sturm/Hagel) im Rahmen der Betriebskosten-
abrechnung umlagefähig. Wer die Prämien vergleicht, wird feststellen,
dass man dafür nicht einmal besonders viel Geld ausgeben muss.
Die Preisunterschiede sind allerdings enorm.
Eine Elementarschaden-Versicherung sollte (in Abhängigkeit
zum Versicherungswert des Gebäudes beispielweise für ein Berliner
Mietshaus mit Neubaukosten von 2 Mio. €) jährlich nicht mehr
als rd. 500,- € zuzüglich Versicherungssteuer kosten.
Einfluss auf die Prämienkalkulation haben darüber hinaus noch
die i. d. R. vereinbarten Selbstbeteiligungen, die von Versicherer
zu Versicherer unterschiedlich sind.
Einzelne Versicherer bieten auf Nachfrage auch die sog. kleine
Elementarschadendeckung an, bei der nur Schäden, die durch
Starkregen (Überflutung des Grundstücks) verursacht wurden,
übernommen werden. Bei Gebäuden in Berlin lässt sich überlegen,
ob dieser eingeschränkte Versicherungsschutz nicht sogar ausreicht.
Die Versicherungsprämie mit dieser Zusatzklausel ist deutlich
geringer und wird je nach Verhandlungsgeschick ihres Versicherungsvermittlers
auch beitragsfrei in die Wohngebäudeversicherung eingeschlossen.
*) Der Autor ist unabhängiger Versicherungsmakler
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